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Klassenziel nicht erreicht…
Wie geht es weiter, was muss ich wissen?
Die Entscheidung über ein Nichtbestehen der Jahrgangsstufe fällt zirka ein bis zwei Wochen vor Schuljahresende.
Eltern, deren Kinder das Klassenziel nicht erreichen, werden noch vor Zeugnisausgabe schriftlich informiert.
Wenn es um das Wiederholen einer Jahrgangsstufe geht, sind die Noten der Vorrückungsfächer maßgebend.
Schüler, die…
haben, sind vom Vorrücken zunächst ausgeschlossen.
Notenausgleich, Nachprüfung und Vorrücken auf Probe können dem Schüler aber zu einem Aufrücken in die nächste Jahrgangstufe verhelfen.
Vorrückungsfächer sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer mit folgenden Ausnahmen:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Fächern Religion und Ethik um Vorrückungsfächer handelt.
Für die Nachprüfung gelten folgende Kriterien:
Die Prüfung findet am Ende der Sommerferien statt. Sie gilt als bestanden, wenn der Schüler in der Prüfung Noten erreicht, mit denen er hätte vorrücken können.
Die Nachprüfung wird schriftlich in den Fächern abgelegt, in denen die Noten schlechter als 4 waren, sie hat ungefähr den Umfang einer Schulaufgabe. Zugrunde liegt der gesamte Lehrstoff der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe.
Für das Vorrücken auf Probe gelten folgende Kriterien:
Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember (Verlängerung in begründeten Fällen um max. zwei Monate möglich).
Die Lehrerkonferenz entscheidet über Bestehen der Probezeit.
Wenn die Probezeit nicht bestanden wurde, wird der Schüler in die vorherige Jahrgangsstufe zurück verwiesen. Er gilt dort als Wiederholungsschüler.
Das Wiederholen ist nicht zulässig, wenn…
Ein Schüler, der während des abgelaufenen Schuljahres längere Zeit krankheitsbedingt abwesend oder durch Krankheit in seiner Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt war und dem das Vorrücken auf Probe nicht gestattet wurde, gilt nicht als Wiederholungsschüler.
Die Beeinträchtigung muss durch ein schulärztliches Zeugnis nachgewiesen sein, das schon während der Zeit der Beeinträchtigung vorgelegen hat.
Auf Antrag der Eltern kann ein Schüler eine Klassenstufe freiwillig wiederholen oder bis zum Zwischenzeugnis in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten. Er gilt dabei nicht als Wiederholungsschüler.
Ein Schüler, der das Klassenziel in der freiwillig wiederholten Jahrgangsstufe nicht erreicht, darf auf Grund des vorherigen Jahreszeugnisses vorrücken.
„Wiederholen“ bezeichnet das nochmalige Besuchen einer Jahrgangsstufe derselben Schulart. Das freiwillige Wiederholen ist also kein Sonderweg für den erstmaligen Eintritt in die betreffende Jahrgangsstufe der Realschule, kann also von Gymnasiasten, die an unserer Schule eine Klassenstufe des Gymnasiums „wiederholen“ möchten, nicht genutzt werden!
Falls Sie eine Schullaufbahnänderung beschlossen haben (z.B. Wechsel an eine andere Schule, freiwillige Wiederholung einer Klasse usw.), müssen Sie dies der Schulleitung rechtzeitig schriftlich mitteilen (bis zum 29. Juli).
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