Probeunterricht

© mrcats - Fotolia.com

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Der Probeunterricht für Schüler der 4. Jahrgangsstufe Grundschule findet im letzten Drittel des Schuljahres statt.

Den genauen Termin finden Sie in unserem Kalender.

Schüler der 4. Klasse Grundschule, die in den Fächern Mathematik, Deutsch und HSU den Durchschnitt 3,0 oder schlechter haben, können am Probeunterricht teilnehmen.

Der Termin für den Probeunterricht liegt für Schüler der Volksschule im letzten Drittel des Schuljahres.

In begründeten Fällen (z.B. Krankheit) kann ein Schüler den Probeunterricht in den Sommerferien nachholen.

    • Die Teilnahme ist nur an einer Realschule pro Kalenderjahr möglich.
    • Zweifel an ausreichenden Deutschkenntnissen können im Probeunterricht ausgeräumt werden.
    • Auskünfte über den Stand des Probeunterrichtes darf nur der Schulleiter geben.
    • Eine Wiederholung des Probeunterrichts am Ende der Sommerferien ist nur nach der Vorlage eines ärztlichen Attests möglich (gilt sonst als abgelegt und nicht bestanden).
    Nachträglich mitgeteilte Erkrankungen können nicht berücksichtigt werden.
  • Unterricht in Gruppen
    auf Klassen- und Schulzugehörigkeit wird – wenn möglich – Rücksicht genommen.
    Lehrkräfte der Realschule
    jeweils eine Mathematik- und Deutschlehrkraft, die abwechselnd unterrichten
    Unterrichtsstoff der letzten Jahrgangsstufe
    unter Berücksichtigung der Ziele der Realschule
    Bewertung der Leistungen
    schriftliche Arbeiten in Mathematik und Deutsch
    zusätzliche Bildung mündlicher Noten
    Musteraufgaben zur Orientierung
  • Die Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten über das Bestehen des Probeunterrichts oder die Notwendigkeit eines Beratungsgesprächs erfolgt in verschlossenem Umschlag.

    Die erfolglose Teilnahme wird im Übertrittszeugnis vermerkt und der Volksschule schriftlich mitgeteilt. Die schriftlichen Arbeiten des Probeunterrichts können von den Erziehungsberechtigten eingesehen werden.