Leistungsnachweise

© zinkevych - Fotolia.com

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Die Jahresfortgangsnote wird aus den Noten der schriftlichen, der mündlichen und ggf. der praktischen Leistungsnachweise gebildet.

Aber was ist eigentlich mit Leistungsnachweis gemeint?

Was muss ich wissen?

Es gibt folgende Leistungsnachweise:

    • Schulaufgaben müssen den Schülern spätestens eine Woche vorher angekündigt werden.
    • An einem Tag dürfen nicht mehr als eine, in einer Woche nicht mehr als zwei Schulaufgaben stattfinden.
    • Die Dauer einer Schulaufgabe beträgt grundsätzlich bis zu 60 Minuten. Bei Aufsätzen und praktischen Arbeiten wird die Zeit je nach Themenstellung gesteigert.
    • Kurzarbeiten werden eine Woche vorher angekündigt.
    • Sie erstrecken sich auf sechs vorangegangene Unterrichtsstunden und Grundkenntnisse.
    • Die Dauer einer Kurzarbeit beträgt höchstens 30 Minuten.
    • Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt.
    • Sie beziehen sich auf den Stoff der letzten Unterrichtsstunde und Grundkenntnisse.
    • Die Dauer soll 20 Minuten nicht überschreiten.

Nachholung von Leistungsnachweisen

  • Versäumt ein Schüler mit Entschuldigung einen angekündigten Leistungsnachweis, so wird ein Nachtermin angesetzt.
  • Wenn ein Schüler auch den Nachtermin versäumt oder aufgrund von Fehltagen nicht genug Noten durch Stegreifaufgaben und mündliche Beiträge gemacht werden konnten, kann eine Ersatzprüfung angesetzt werden.
  • Der Stoff der Ersatzprüfung kann den ganzen bisherigen Jahresstoff umfassen und wird dem Schüler und den Erziehungsberechtigten spätestens eine Woche vor dem Termin mitgeteilt.

Einsichtnahme durch die Eltern

  • Schulaufgaben und Kurzarbeiten werden zur Ansicht mit nach Hause gegeben.
  • Stegreifaufgaben können nur zur Ansicht mitgegeben werden, wenn ein entsprechender Antrag der Eltern vorliegt. Sie sind dann innerhalb von einer Woche unverändert wieder abzugeben.

Bildung der Jahresfortgangsnote (Zeugnisnote):

Die Lehrkraft legt entsprechend des Schwierigkeitsgrades und des Umfangs eine Gewichtung für die einzelnen Leistungsnachweise fest. Diese Gewichtung muss den Schülern bekannt gemacht werden.

Auf der Seite Notenberechnung bieten wir die Möglichkeit einer einfachen Berechnung der erhaltenen Zensuren.